Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Schnecke.
Wir helfen ihr auf die Sprünge!
- Europäische Gleichstellungscharta
- Grundsätze
Grundsätze der Charta
Gleichstellung von Frauen und Männern als Grundrecht
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht. Dieses Recht muss von Lokal- und Regionalregierungen in allen ihren Verantwortungsbereichen umgesetzt werden. Dazu zählt auch die Verpflichtung allen Formen der direkten oder indirekten Diskriminierung entgegenzuwirken.
Bekämpfung von Diskriminierungen und Benachteiligungen
Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen müssen bekämpft werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu garantieren. Dazu zählen Nachteile, die auf folgenden Aspekten beruhen:
- Geschlecht von Personen
- Rasse
- Hautfarbe
- ethnische oder soziale Herkunft
- genetische Merkmale
- Sprache
- Religion oder Glauben
- politische oder sonstige Überzeugungen
- Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit
- Vermögen
- Geburt
- Behinderung
- Alter
- sexuelle Ausrichtung
- sozioökonomischer Status
Beteiligung an Entscheidungsprozessen
Die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine der Grundbedingungen einer demokratischen Gesellschaft.
Das Recht auf die Gleichstellung von Frauen und Männern setzt voraus, dass Lokal- und Regionalbehörden alle entsprechenden Maßnahmen treffen und alle geeigneten Strategien anwenden, um die ausgewogene Vertretung und Mitwirkung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Entscheidungsfindung zu fördern.
Beseitigung von Geschlechterstereotypen
Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Lokal- und Regionalbehörden müssen die Beseitigung von Stereotypen und Hindernissen fördern, auf denen die Ungleichheiten im Hinblick auf Status und Situation von Frauen beruhen und die eine unausgewogene Einschätzung der Rollen von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zufolge haben.
Einbeziehung der Geschlechterperspektive
Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich.
Die Geschlechterperspektive muss in der Gestaltung von Politiken, Methoden und Instrumenten berücksichtigt werden, die das tägliche Leben der Bevölkerung beeinflussen. Dies soll durch den Einsatz von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting erfolgen. Zu diesem Zweck müssen die Erfahrungen von Frauen auf lokaler Ebene unter Einbeziehung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen analysiert und berücksichtigt werden.
Was ist Gender Mainstreaming?
Darunter versteht man einen Prozess zur Bewertung der Auswirkungen aller geplanten Aktionen (inkl. Gesetze, Politik oder Programme) auf Frauen und Männer. Die Belange und Erfahrungen von Frauen wie Männern sollen so zu einem integralen Teil der Planung, Umsetzung, Überprüfung und Bewertung von Politiken und Programmen in allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen werden. Frauen und Männer sollen gleichviel Nutzen ziehen und eine Ungleichheit verhindert werden. Das ultimative Ziel ist es, die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.
Vgl. Definition des Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) vom Juli 1997
Was ist Gender Budgetierung?
Gender Budgeting ist eine Anwendung von Gender Mainstreaming im Haushaltsverfahren.
Es ist eine geschlechterspezifische Bewertung der Haushaltspolitik, d.h. die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsverfahrens und die Umstrukturierung der Ausgaben und Einnahmen mit Blick auf die Förderung der
Geschlechtergleichstellung.
Quelle: Europärische Charte zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf der lokalen Ebene (RGRE)
Aktionspläne und Programme
Entsprechend dotierte Aktionspläne und Programme sind notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Lokale- und Regionalregierungen müssen Aktionspläne und Aktionsprogramme zur Gleichstellung erarbeiten und mit den Finanzmitteln und Humanressourcen ausstatten, die für ihre Umsetzung erforderlich sind.
Susanne Brückner
Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbüro Stadt Pforzheim